Honorar

Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktikern und Patienten begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker ist, wenn nicht anders vereinbart, die GebüH 85(Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985) der deutschen Heilpraktikerverbände.

       Mein Honorar bträgt für

       60 Minuten  98,- Euro.

 

       80 Minuten 130,- Euro.


Die Abrechnung erfolgt privat. Die Zahlung des Honorars ist nach erfolgter Leistung sofort fällig und im Anschluss an die Sitzung vor Ort zu begleichen.

Hinweis:

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, informieren Sie mich bitte umgehend, spätestens jedoch 48 Stunden (Werktags) vor dem vereinbarten Termin, so dass ich diesen ggf. noch anderweitig vergeben kann.

In Anbetracht des größeren Zeitfensters was für Sie geplant und reserviert ist, bitte ich um Verständnis, dass nicht, oder zu spät abgesagte Termine nach dem geplanten Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden.

Kostenerstattung

In der Regel übernehmen die Privatkassen und zum Teil  die Beihilfestellen die Kosten der Behandlung.


Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer  privaten Krankenversicherung oder ggf. auch Beihilfestelle rechtzeitig vor Beginn der Behandlung, ob die Möglichkeit einer Kostenerstattung besteht.

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